Der Detektiv und sein Arbeitsalltag

Ein Detektiv wird hierzulande auch als Privatdetektiv oder
Privatermittler bezeichnet. Viele sehen darin ein spannendes Berufsfeld. Es ist daher nicht
ungewöhnlich, dass Detektive häufig in TV-Serien, Kinofilmen und auch in Buchromanen die
Hauptfigur darstellen. Welche Aufgaben ein solcher Ermittler hat, soll kurz in diesem Ratgeber
behandelt werden.

Detektiv in Detektei am Schreibtisch

Was ist überhaupt ein Detektiv

Ein Privatdetektiv arbeitet entweder selbstständig als Einzelperson oder ist in einer Detektei
beschäftigt. Diese Ermittler sammeln zur Beweiserhebung wichtige Erkenntnisse und Informationen,
die dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin als gerichtlich verwertbares Material dienen. Die
Arbeit ist hierbei recht aufwändig, zumal zur Aufgabenerfüllung Observationen, Befragungen und
Recherchen akribisch durchgeführt werden müssen. Wichtig zu wissen ist, dass die Arbeit nicht mit
der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Polizei zu verwechseln ist. Wie eingangs bereits erwähnt,
sind Privatdetektive reine Privatermittler, die gegen ein Honorar die notwendigen Informationen für
ihre Auftraggeber beschaffen.

Im Englischen gibt es ebenfalls die Bezeichnung detective, wobei es sich hierbei aber um eine
Funktionsbezeichnung der britischen oder amerikanischen Polizei handelt. Darüber hinaus gibt es
dort aber auch den private investigator beziehungsweise detect. Der Zusatz „private“ soll von der
Funktionsbezeichnung der Polizei unterscheiden.

Hierzulande muss noch zwischen dem Privatdetektiv und dem Wirtschaftsdetektiv unterschieden
werden. Diese arbeiten selbstständig oder in einer Detektei beziehungsweise Wirtschaftsdetektei als
Angestellter oder Angestellte.

Die Organisation der Detektive in Deutschland

Im Jahr 1896 wurde hierzulande der deutsche Reichsverband Deutscher Detektiv-Institute
gegründet. Bereits während des Ersten Weltkrieges galt die Vereinigung als zentrale nationale
Vertretung. Während des Zweiten Weltkrieges spielte eine Detektei zunächst durch die zentrale und
überwachende Regelung des Staates keine Rolle. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg und mit dem
Recht auf Gewerbefreiheit genossen Detekteien wieder größeren Zuspruch. Es wurde seinerzeit der
Bundesverband Deutscher Detektive gegründet.

Seit 2021 wurde dieser Verband vom Bund internationaler Detektive e.V. übernommen. Dieser ist
heute der einzige Berufsverband in Deutschland. Er nennt sich Bundesverband des Detektiv- und
Ermittlungsgewerbes, kurz BuDEG und hat seinen Sitz in Berlin. Darin sind mehr als 200 Mitglieder
gemeldet.

Detektiv arbeitet im Auto

Die Arbeit in einer Detektei

Unabhängig davon, ob es sich um eine herkömmliche Detektei oder eine Wirtschaftsdetektei handelt,
erfolgt die Beauftragung über den Kunden durch einen sogenannten Dienstvertrag. Man befindet
sich hier im Bereich des Zivilrechts. Privatdetektive können dem Auftraggeber letztlich keinen Erfolg
schulden, da dieser einfach nicht garantiert werden kann.

Häufig werden Privat- und Wirtschaftsdetektive neben der Ermittlungstätigkeit der Polizei oder
der Staatsanwaltschaft beauftragt. Es gibt aber auch viele Auftraggeber, die zunächst keine
staatlichen Institutionen einschalten möchten. Auf diese Weise haben die Auftraggeber die einzige
Kontrolle über die Ermittlungstätigkeit und deren Ergebnisse. Ob und wann Polizei oder
Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, hängt dann vom Betroffenen selbst ab. Am häufigsten wird
eine Detektei eingeschaltet, wenn die staatlichen Strafverfolgungsbehörden selbst nicht tätig werden
dürfen oder das öffentliche Interesse daran fehlt. In diesem Fall werden Beweismittel für die
Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gesammelt, die später im gerichtlichen Verfahren vorgelegt
werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Aufdeckung von Schwarzarbeit bei Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die rechtliche Einstufung

Der Beruf der Privatdetektive, Wirtschaftsdetektive oder Versicherungsdetektive ist frei
zugänglich, wobei die Bezeichnung hierzulande nicht rechtlich geschützt ist. Anzumerken ist, das
damit keine hoheitlichen Befugnisse einhergehen und es auch keine Sonderrechte gibt. Eine
Berufslizenz ist nicht erforderlich. Ebenso wird keine Erlaubnis des Gewerbeamtes und auch kein
Sachkundenachweis gefordert. Jedoch muss eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 der
Gewerbeordnung vorliegen, insbesondere dann, wenn eine Wirtschaftsdetektei betrieben wird.
Darüber hinaus unterliegen Detekteien und den dort Beschäftigten dem Datenschutzrecht. Dies ist
nicht immer einfach, da meist das Recht auf Schutz der Privatsphäre der Beteiligten betroffen
ist.