Steuergesetz 2018 » Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Steuergesetz 2018: Kennen Sie die zentralen Änderungen schon?

Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen

Das Steuergesetz ändert sich 2018 und soll weitgehend ohne Belege auskommen. Die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung zählt zu den wichtigsten Änderungen im Steuergesetz. Was Sie jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.

Das Besteuerungsverfahren wird in Deutschland modernisiert. Die Automatisierung hält Einzug, sodass die Steuererklärungen soweit wie möglich automatisiert geprüft werden sollen. Gibt es Unstimmigkeiten kann der Finanzprüfer manuell eingreifen.

Verlängerung der Steuererklärungsfristen

Ab 2018 wird eine neue Frist für alle Steuererklärungen eingeführt. Zukünftig muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Das heißt, die Steuererklärung für 2018 müsste bis zum 31. Juli 2019 eingehen. Diese Änderung tritt hauptsächlich ein, um Steuerberatern für eine ideale Beratung ausreichend Zeit zu geben.

Damit einher geht eine Neuregelung des Verspätungszuschlags. Ob der Zuschlag fällig wird, entscheidet der Mitarbeiter im Finanzamt. Ausschlaggebend ist dafür 2018 das Nicht-Einhalten des Abgabetermins. Der Verspätungszuschlag wird auch erhoben, wenn es zu einer Steuererstattung kommt. Der Zuschlag beträgt bei Jahressteuererklärungen für jeden angefangenen Monat 0,25% der Steuernachzahlung. Der Mindestsatz liegt bei 25 Euro pro Monat. Diese Neuerung soll Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Deutliche Vereinfachung bei der Belegvorlage

Ab 2018 müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt fordert die Unterlagen bei Bedarf an. Somit entsteht eine Belegvorhaltepflicht. Nichtsdestotrotz können Steuerzahler nach wie vor Belege freiwillig einreichen. Empfehlenswert ist dies, wenn man ungewöhnlich hohe abzugsfähige Kosten hatte.

Automatisierte Bearbeitung wird eingeführt

Im Zuge der Neuerungen werden viele Prozesse automatisiert ausgerollt. Die Daten werden automationsgestützt bearbeitet, sodass der Steuerbescheid ebenfalls automatisch verschickt wird. Es wird ein Risikomanagementsystem geben, welches bei Bedarf Bearbeiter informiert. Daraufhin können Mitarbeiter die Steuererklärung manuell prüfen. Erläuterungen zur Steuererklärung werden ebenfalls elektronisch übermittelt.

Sollte der Steuerzahler einwilligen, wird der Steuerbescheid auch nicht mehr postalisch versendet, sondern zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Steuerbescheid lässt sich nachträglich ändern

Steuerbescheide lassen sich im neuen Jahr auch noch nachträglich ändern. Sind Rechenfehler aufgetreten, könne diese nochmal geändert werden.

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