
Mietrecht 2017: diese Änderungen könnten sich in diesem Jahr durchsetzen
Für dieses Jahr sind einige Änderungen des Mietrechts in Planung. Welche dieser Pläne jedoch letztendlich in Kraft treten, bleibt abzuwarten.
Neue Berechnungsgrundlagen für Mieterhöhungen
Die Rede ist beispielsweise von einer Änderung, die sich auf Betriebskostenabrechnungen oder etwaige Mieterhöhungen bezieht. Als neue Grundlage für diese Berechnungen soll nicht mehr die im Mietvertrag ausgeschriebene, sondern tatsächliche Wohnfläche sein. Weiterhin sehen etwaige gesetzliche Änderungen eine Regelung vor, die sich auf Fälle beziehen, bei denen die reale Wohnfläche durch die angegebene Anzahl unterschritten wird. Außerdem soll sich die Mietspiegelberechnung insofern verändern, als dass sich damit verbundene Beobachtungszeiträume von vier auf acht Jahre verlängern sollen. Dieses Novum ist in erster Linie für Einwohner größerer Ballungszentren interessant, um größere Schwankungen zu stabilisieren.
Eine Änderung zugunsten von Mietern
Weiterhin können Mieter schon bald ihren Wohnraum wechseln und ein Umzugsunternehmen beauftragen, wenn ihre bisherigen Vermieter noch immer elf Prozent entstehender Modernisierungskosten auf sie umlegen möchten. Mit Move24 können Sie Ihren Umzug in Dresden einfach planen und umsetzen, wenn Ihr Vermieter diese Grenze nicht auf acht Prozent herabsetzt. Gute Chancen auf Änderungen zugunsten der Vermieter bietet ein weiterer Gesetzesentwurf der Freistaaten Sachsen und Bayern. Dieser Entwurf bezieht sich auf das Mietrecht sowie Wohnungseigentumsgesetz. Politiker fordern eine Förderung von barrierefreien Wohnanlagen sowie deren Elektromobilität. Weiterhin schließt dieser Gesetzesentwurf die Forderung ein, Mehrheitsregelungen für Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften zu drosseln.
Änderungen für Energiebewusste
Bereits zum 1. Januar ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das festlegt, dass mittlerweile in allen Neu- und Bestandsbauten Rauchmelderpflicht besteht. Allerdings wurde diese Frist bei Bestandsbauten auf den 1. Januar 2020 verlängert. Zusätzlich diskutieren Politiker über Vereinfachungen von Energiegesetzen und erschwerten Bedingungen bei einer Kreditvergabe, von der vor allem Selbständige, ältere und einkommensschwache Personen betroffen sind. Eine weitere mögliche Änderung des Mietrechts bezieht sich für Sie auf einen etwaigen Ausgleich von Mietrückständen. In welchem Umfang diese Regelung realisiert wird, ist jedoch ebenfalls noch nicht spruchreif.
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