Merkur-Gruppe übernimmt nach Lizenzstreit

Nach monatelangem juristischen Tauziehen um die Spielbankenlizenz in Niedersachsen hat die Merkur-Gruppe angekündigt, die bisher landeseigene Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) zum 1. September 2025 abzulösen und sämtliche Standorte zu übernehmen. Damit könnte ein nahtloser Übergang ohne Unterbrechung des Spielbetriebs gelingen, vorausgesetzt, das Finanzministerium als Genehmigungsbehörde stimmt dem geplanten Eigentümerwechsel noch formell zu.
Hintergrund und Lizenzstreit
Im November 2023 hatte das Land Niedersachsen nach EU-öffentlicher Ausschreibung entschieden, die Konzession für den Betrieb aller zehn staatlichen Spielbanken an die private Merkur-Gruppe zu vergeben. Die SNG, die seit 1995 – und nach der Privatisierung 2005 unter dem Dach von Casinos Austria International – als Betreiber fungierte, ging in erster Instanz leer aus.
Anfang Februar 2025 wies das Verwaltungsgericht Hannover eine Klage der SNG ab; diese legte daraufhin fristgerecht Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein. Um einen nahtlosen Betrieb zu sichern, erteilte das Finanzministerium der SNG eine befristete Übergangslizenz bis Ende August 2025.
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Geplante Übernahme zum 1. September 2025
Die Merkur-Gruppe und die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) haben in ersten Gesprächen eine verbindliche Absichtserklärung unterzeichnet, wonach Merkur sämtliche zehn niedersächsischen Spielbanken ab dem 1. September 2025 nahtlos weiterbetreiben soll.
Dieser Termin korrespondiert mit dem Auslaufen der kurzfristigen Übergangskonzession, die das Finanzministerium der SNG bis Ende August 2025 gewährt hat. In den nächsten Monaten werden beide Seiten eine Due-Diligence-Prüfung durchführen, bei der Merkur insbesondere die Bilanzen, laufende Miet- und Pachtverträge sowie bestehende Glücksspielverträge überprüfen wird.
Parallel dazu sollen die Kaufpreis- und Finanzierungsmodalitäten final verhandelt werden, wobei auch mögliche Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Ersatzinvestitionen in die Gebäude berücksichtigt werden.
Rolle des Finanzministeriums
Das niedersächsische Finanzministerium übernimmt als zuständige Genehmigungsbehörde eine Schlüsselrolle im Eigentumswechsel: Es muss prüfen, ob die Merkur-Gruppe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die durch den Glücksspielstaatsvertrag und landesrechtliche Vorgaben definiert sind.
Hierzu zählen nicht nur die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit der Investoren, sondern auch ihre technische und organisatorische Eignung zur Suchtprävention und zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Das Ministerium hat angekündigt, innerhalb eines festgelegten Zeitfensters von sechs Wochen nach Vorlage aller Unterlagen eine Entscheidung zu treffen. Ein negativer Bescheid könnte eine Verlängerung der Übergangslizenz erfordern oder die gesamte Übernahme verzögern.
Verhandlungen mit der SNG
Über die bloße Konzessionserteilung hinaus verhandeln Merkur und die SNG intensiv über den genauen Umfang der Übernahmeverpflichtungen. Diskutiert werden unter anderem die Übernahme bestehender Leasingverträge für Spielgeräte, die Lizenzgebühren an das Land und die Fortgeltung laufender Sponsorings- und Kooperationsvereinbarungen mit örtlichen Eventveranstaltern.
Zudem stehen Fragen zur Anteilsübertragung im Gesellschaftsvertrag der SNG im Raum: Soll die Transaktion als Asset-Deal oder als Share-Deal strukturiert werden? Ebenfalls verhandelt wird über einen möglichen Earn-Out-Mechanismus, der es der SNG-Geschäftsführung erlaubt, bei Erreichen bestimmter Umsatz- oder Ergebniskennzahlen nachzusteuern.
Ziel beider Seiten ist ein Paketvertrag, der rechtliche Klarheit schafft und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang für Beschäftigte und Kunden garantiert.
Fortdauernder Gerichtsstreit
Parallel zu den Vertragsverhandlungen läuft das Rechtsverfahren der SNG gegen den Lizenzentzug weiter: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover im Februar 2025 ist nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Zug, über die Berufung zu entscheiden.
Die SNG argumentiert, die Ausschreibung sei formell fehlerhaft gewesen und habe nicht alle Betreiberkriterien transparent offengelegt. Merkur hat seinerseits im Verfahren bereits ein günstiges Versteigerungsprotokoll vorgelegt und betont, dass ein Abschluss vor dem 1. September rechtlich und faktisch vorzuziehen sei.
Das rechtliche Risiko bleibt bestehen, bis das OVG eine abschließende Entscheidung trifft; sollte das Gericht die Berufung der SNG stattgeben, könnte dies zu Nachverhandlungen oder sogar einer Rückabwicklung der Übernahme führen.
Merkur-Pläne für Standorte und Personal
Merkur plant, die bestehenden zehn Standorte nicht nur in die eigene Corporate Identity zu überführen, sondern auch gezielt in Ausstattung und Service zu investieren: Geplant sind modernisierte Spielhallenbereiche, zusätzliches gastronomisches Angebot und digitalisierte Check-in-Systeme.
Mitarbeiter sollen zu den bisherigen Konditionen übernommen werden, wobei eine Staffelung der Gehaltsbänder und ein verbindlicher Betriebsratsschutz Teil der Verhandlungen sind. Insgesamt rechnet Merkur mit einem Personalbedarf von rund 600 Voll- und Teilzeitkräften; das bedeutet einen Neueinstellungs- und Qualifizierungsbedarf von etwa 200 zusätzlichen Stellen, vor allem in den Bereichen Gästeservice und Compliance.
Marktstellung der Merkur-Gruppe
Mit dem Zukauf der niedersächsischen Spielbanken würde die Merkur-Gruppe ihr Netz auf über 30 Standorte in fünf Bundesländern ausdehnen und stärkere Verhandlungspositionen gegenüber Geräteherstellern und Vermarktern erzielen. Die Gauselmann-Unternehmensgruppe, Merkurs Mutterkonzern, verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen im internationalen Spielbetrieb, was lokale Marktführerschaft und Skaleneffekte verspricht.
Branchenanalysten schätzen, dass Merkur nach Abschluss des Deals rund 15 % des deutschen Casinomarktes kontrolliert – ein Zuwachs von fast 5 %. Damit positioniert sich das Unternehmen neben etablierten Wettbewerbern wie Westspiel und den Casinos Austria als eine der zentralen Kräfte im wachsenden Glücksspielsektor.
Implikationen für den Glücksspielmarkt
Die Übernahme signalisiert eine weitere Konsolidierungswelle in einem Markt, der zunehmend von Effizienz- und Regulierungsdruck geprägt ist. Für Kunden könnte sich die Servicequalität durch standardisierte Abläufe und moderne Infrastruktur verbessern, gleichzeitig steigen aber Befürchtungen, dass Marktmacht zu weniger Vielfalt und möglichen Preiserhöhungen bei Spielgebühren führt.
Aus regulatorischer Sicht wird zu beobachten sein, ob die GGL und das Finanzministerium strengere Auflagen verhängen, um Monopolbildung entgegenzuwirken. Langfristig könnte der Deal als Vorlage für weitere Privatisierungen staatlicher Einrichtungen dienen und Impulse für die bundesweite Harmonisierung von Lizenzverfahren und Aufsichtskriterien setzen.