Corona-Impfungen in Dresden: Alle wichtigen Daten und Fakten
Die Corona-Pandemie hält die Welt noch immer in Atem und der Weg führt oft zum nächsten Schnelltestzentrum. Ein erster wichtiger Erfolg sind Corona-Schutzimpfungen, die hierzulande seit dem 27. Dezember 2020 verteilt werden. Doch die Impfungen verlaufen landesweit sehr schleppend. Deshalb wurden bislang überwiegend Personen geimpft, die von der Bundesregierung in die höchste Priorisierungsgruppe eingeordnet werden. Mittlerweile können sich in Sachsen nunmehr auch Betroffene der Priorisierungsgruppe 2 impfen lassen. Dieser Kategorie gehören Personen mit speziellen Vorerkrankungen bzw. chronischen Erkrankungen, Angehörige von Schwangeren bzw. Familien mit einem Neugeborenem oder Familien mit einer zu Hause versorgten pflegebedürftigen Person an. Generell gilt die Priorisierungsgruppe für Betroffene, denen ein hohes oder sehr hohes Risiko für einen schweren bzw. tödlichen Krankheitsverlauf attestiert wird.
Sachsens Impfzentren sind seit Mitte Januar geöffnet
Seit dem 11. Januar 2021 haben sächsische Impfzentren in 13 kreisfreien Städten und Landkreisen ihren Betrieb aufgenommen. Zusätzlich sind über 30 mobile Impfteams in Sachsens Pflegeeinrichtungen unterwegs. Wer sich von einem mobilen Impfteam versorgen lassen darf, kann entsprechende Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren. In den letzten Monaten waren die drei Impfstoffe Moderna, Biontech/Pfizer sowie AstraZeneca zugelassen. Eine Wahlfreiheit besteht zwar nicht, allerdings sind Impfungen mit AstraZeneca momentan vorsorglich ausgesetzt. Stattdessen wurde mittlerweile auch der Impfstoff von Johnson & Johnson für die EU zugelassen. Dieses Vakzin wird bislang allerdings nur in den USA verimpft. Zeitnah ist ebenfalls ein Einsatz in Europa geplant.
Wie erhalten Impfberechtigte einen Termin?
Zur Terminvereinbarung steht die Internetadresse sachsen.impfterminvergabe.de oder die Telefonnummer 0800 0899089 zur Verfügung. Für den Nachweis der Impfberechtigung ist im Zweifelsfall ein ärztliches Attest bzw. eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber erforderlich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt ausschließlich via Termin. Für weiterführende Fragen rund um das Thema Impfen steht das Infotelefon unter der Nummer 0351/4678295 zur Verfügung. Unter der Woche sind die Impfzentren täglich zehn Stunden, am Wochenende jeweils acht Stunden geöffnet. Jedes Zentrum verfügt über mindestens zwei Impfstrecken. Mit dieser Strategie könnten sachsenweit theoretisch bis zu 13.000 Personen mit einer Impfung versorgt werden.
Für Impfberechtigte gilt keine Impfzentrumsgrenze
Das zur Stadt Dresden gehörige Impfzentrum befindet sich auf dem Messegelände Dresden. Wer auf Impfungen im Landkreis Bautzen oder Landkreis Meißen ausweichen möchte, ist an der Sporthalle am Flughafen oder der Sachsen-Arena Riesa an der richtigen Stelle angelangt. Grundsätzlich kann jede Person selbst entscheiden, in welchem Impfzentrum die Impfung vorgenommen wird. Da die Impfzentrumsgrenzen nicht mit Landkreisgrenzen gleichzusetzen sind, haben Impfberechtigte die freie Auswahl. Eine wichtige Bedingung ist jedoch, dass Betroffene die Erst- und Zweitimpfung am gleichen Ort durchführen lassen.