Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag wird bei einer Bausparkasse durch den Anleger abgeschlossen. Grundsätzlich kommt er bei einer Immobilienfinanzierung zum Tragen. Es wird eine Bausparsumme und ein dazugehöriger Bausparprozent vereinbart. Das Bauspardarlehen wird dem Anleger gewährt, sobald ein Teil zur abgeschossenen Vertragssumme fehlt. Diese Darlehen kann sogar im Todesfall vererbt werden. Der Bausparvertrag gehört kategorisch den vermögenswirksamen Leistungen. Bei der Anlageform kann man zwischen der Arbeitnehmerzulagen und Wohnungsbauprämie wählen.
Im Vertrag geregelt wird die Sparzeit, Zinssatz, Tilgungszeit und die Abschlussgebühr. Dabei kann man wählen zwischen Standardtarifen, Schnellspartarife und Langzeittarife. Die Laufzeiten sind unterschiedlichen, z. B. bis zu 20 Jahren, 8 Jahre beträgt ca. die Ansparzeit. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.
Der Bausparvertrag wird in drei Phasen unterteilt:
- Sparphase: es wird ein Mindestguthaben angespart, je nach Tarif wird zwischen 3 und 10 % bespart. Der Anleger kann die Höhe selbst bestimmen.
- Zuteilungsphase: die Bausparkasse gibt eine Freigabe über die Zuteilung des Bausparvertrages. Das Darlehen kann in dieser Phase ausgezahlt werden. Allerdings müssen dafür Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer und Mindestsparzeit.
- Darlehensphase: ist die dritte Phase. Das Darlehen wird getilgt und mit dem festgelegten Zinssatz hinterlegt. Dabei kann das Darlehen ganz oder gestückelt zurückgezahlt werden.
Eingesetzt werden kann der Bausparvertrag für folgende Sachen:
- zu Wohnzwecken (Errichtung, Beschaffung, Verbesserung)
- Eigenheim
- anderen Gebäuden
- Erwerb von Bauland
- Ablösung von Verbindlichkeiten die im Zusammenhang mit wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen steht, bspw. wenn ein bestehender Kredit abgelöst werden möchte