Der neue Personalausweis - Personalausweis in Dresden beantragen

Er ist kleiner als sein Vorgänger und bietet, neben der Sicherheit, mehr Komfort im Internet: der neue Personalausweis. Hier finden Sie alle Informationen, um dieses Dokument in Dresden zu beantragen.

Im neuen Personalausweis ist ein berührungslos lesbarer Computerchip eingebaut. Dort werden persönliche Daten abgespeichert. Dazu zählen ein digitales Passfoto und Angaben zu Name, Wohnort und Geburtsdatum. Zudem sind die Felder mit Ordens- oder Künstlernamen, sowie die Postleitzahl als Bestandteil der Anschrift zu finden. Freiwillig können zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden, sowie eine elektronische Signatur. Diese sorgt dafür, dass der Besitzer des Ausweises eine rechtsgültige digitale Version seiner Unterschrift abrufen kann. Diese elektronische Identität ermöglicht beispielsweise die digitale Unterzeichnung von Dokumenten, Verträgen, Vollmachten und Ähnlichem. Es müssen in vielen Fällen keine Formulare mehr ausgefüllt, oder langwierige Identifizierungs- und Anmeldeverfahren mit verschiedenen Kenn- und Passwörtern durchlaufen werden. Das Ummelden eines Autos bei der KFZ-Zulassungsstelle kann so beispielsweise beschleunigt werden.

Informationen zur Beantragung

Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen Personalausweises besitzen. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Der Ausweis muss dabei persönlich beantragt werden, um eine eigenhändige Unterschrift zu leisten.

Die Ausstellung von Personalausweisen erfolgt bei der Stadt Dresden wie folgt:

Benötigte Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde
  • je ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm

Wichtige Neuerungen beim An- bzw. Ummelden einer Wohnung:

Ab dem 01.11.2015 ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wohnungseigentümer geben eine solche Erklärung für sich selbst ab. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug erfolgen.

Kosten und Gültigkeit:

Alter/Zeitraum Gebühr Gültigkeit
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro 6 Jahre
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 Euro 10 Jahre
Vorläufiger Ausweis 10,00 Euro 3 Monate

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung des Ausweises.

Dauer:

Die Bearbeitung des Personalausweises dauert in der Regel 2-3 Wochen.

Zuständige Behörde:

Die Abteilung Bürgerservice ist für die Beantragung Ihres neuen Personalausweises zuständig. Hier finden Sie die Adressen der zuständigen Ortsämter in Dresden.

Adresse:

Theaterstraße 11, Etage/Raum E/008, 01067 Dresden

Kontakt:

buergerbuero-altstadt@dresden.de
Telefonnummer: +49 (0351) 4886445   |   Faxnummer: +49 (0351) 4886447